Wer sein drahtloses Netz nicht oder nicht ausreichend sichert, riskiert eine Abmahnung, wenn es zu unrechtmäßiger Nutzung durch Dritte kommt, urteilt der BGH.
Privatpersonen können daher auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesichertes drahtloses Netzwerk von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
Das Urteil hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Freifunk-Bewegung und auf Anbieter freier Netze wie Cafe’s oder Hotels. Denn auch sie riskieren eine Anzeige. Genau wie Eltern, deren Kinder über den Router zu Hause surfen und illegale Downloads oder Angriffe durchführen. Der Schutz des Funknetzwerkes muss jederzeit nach aktuellem Stand der Technik gegeben sein.
Weitere Informationen und den vollständigen Bericht finden Sie hier.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und zeigen Ihnen Möglichkeiten Ihr Funknetzwerk vollständig zu schützen.